Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. September 2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Castfold (Website und App) von Droidtech e.K., Inhaber Michael Rauen, Auf der Eichelsbach 19, 54533 Hasborn (Anbieter). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt. Das Angebot richtet sich an Unternehmer und Verbraucher; für Verbraucher gelten die Besonderheiten in Abschnitt 12.
2. Leistung
Castfold stellt Werkzeuge zum Betrieb von YouTube-Kanälen bereit: Kanalkonzepte per KI, Setup-Checkliste, Verbindung mit YouTube über Google-OAuth, Planung und Upload von Videos, Statistiken und Insights, KI-Berater, ein Video-Studio und eine HTTP-Schnittstelle (Maschinen-API). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung auf der Website.
Leistungen von YouTube und Google sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Anbieter kann keine Kanäle anlegen, keine Handles setzen und keine Freischaltungen bei YouTube bewirken.
3. Konto, Mitglieder, Zugangsdaten
Für die Nutzung ist ein Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse erforderlich. Der Kontoinhaber kann weitere Nutzer als Mitglieder mit eingeschränkten Rechten einladen und ist für deren Handlungen verantwortlich. Zugangsdaten und Zugriffsschlüssel (API-Keys) sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter zu informieren und der Schlüssel zu widerrufen.
4. Verbindung mit YouTube
Der Kunde verbindet Kanäle über sein Google-Konto und erteilt dem Anbieter die dafür nötigen Berechtigungen. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von YouTube und die YouTube-API-Richtlinien. Der Kunde darf nur Kanäle verbinden, über die er verfügungsberechtigt ist. Die Verbindung kann jederzeit in der App oder in den Google-Sicherheitseinstellungen widerrufen werden.
5. Inhalte, Rechte am Material, Verantwortung
Alle Rechte an Videos, Bildern, Texten und sonstigem Material, das der Kunde hochlädt oder über die API übermittelt, verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, dieses Material zu speichern, zu verarbeiten und an YouTube zu übertragen, soweit das für die Leistung erforderlich ist.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, insbesondere für Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie die Einhaltung der YouTube-Community-Richtlinien. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen.
6. KI-generierte Inhalte und Kennzeichnung
Konzepte, Texte, Bilder, Videos, Sprecherstimmen und Musik, die Castfold mit KI-Modellen erzeugt, sind synthetisch. Sie können fehlerhaft, unpassend oder Dritten ähnlich sein; der Kunde prüft sie vor der Verwendung. Soweit rechtlich möglich, erhält der Kunde die Nutzungsrechte an den für ihn erzeugten Ergebnissen; der Anbieter erhebt keine Rechte daran. Der Kunde ist verpflichtet, synthetische Inhalte dort zu kennzeichnen, wo YouTube oder das Gesetz dies verlangen (etwa realistisch wirkende KI-Inhalte), und darf KI-Inhalte nicht zur Täuschung, für Falschinformationen oder zur Nachahmung realer Personen ohne deren Einwilligung einsetzen.
7. Bestellung und Vertragsschluss
7.1 Die Registrierung eines Kontos ist kostenlos und begründet einen Nutzungsvertrag über die kostenfreien Funktionen. Kostenpflichtig sind Sitze (Abschnitt 7a) und KI-Guthaben (Abschnitt 7b); sie werden gesondert bestellt.
7.2 Im Kaufweg zeigt der Anbieter vor der Bestellung eine Zusammenfassung mit Leistung, Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, Laufzeit und Kündigungsbedingungen an. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig abonnieren“ beziehungsweise „Zahlungspflichtig aufladen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Anschließend wird er zur Zahlung an den Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt, spätestens mit der Freischaltung der Leistung nach Zahlungseingang. Bleibt die Zahlung aus, kommt kein Vertrag zustande.
7.3 Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet ihn dem Kunden zusammen mit diesen Bedingungen und, bei Verbrauchern, der Widerrufsbelehrung per E-Mail zu. Vertragssprache ist Deutsch; die englische Fassung dient der Information. Zahlungsarten: Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Google Pay und Link; Lastschrift wird nicht angeboten.
7.4 Für Verbraucher gilt zusätzlich Abschnitt 12 (Widerrufsrecht).
7a. Preise und Sitze
7a.1 Sitz je Kanal. Jeder Kanal, den der Kunde in Castfold anlegt oder mit YouTube verbindet, belegt einen Sitz; in der Anwendung heißt ein Sitz „Kanal im Abo“ und der Vertrag über Sitze „Kanal-Abo“. Ein Sitz kostet 19,00 € im Monat. Ab dem fünften Sitz eines Kontos gilt eine Staffel: der fünfte bis vierzehnte Sitz kosten je 15,00 €, jeder weitere Sitz ab dem fünfzehnten 12,00 € im Monat; jeder Sitz wird zum Preis seiner Stufe berechnet. Der monatliche Gesamtpreis für die gewählte Zahl der Sitze wird vor der Bestellung angezeigt.
7a.2 Umsatzsteuer. Die genannten Preise enthalten die Umsatzsteuer, die für den Kunden gilt. Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat werden ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers); maßgeblich ist der im Kaufweg angezeigte Betrag. Der Kunde hält Land, Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Rechnungsdaten aktuell; die Umsatzsteuer richtet sich nach diesen Angaben zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung. Beruht eine falsche Besteuerung auf unrichtigen Angaben des Kunden, schuldet der Kunde die dadurch entstandene Umsatzsteuer nach.
7a.3 Abrechnung im Voraus. Sitze werden monatlich im Voraus für den Abrechnungsmonat berechnet. Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag der ersten Bestellung und endet mit Ablauf des Vortags des gleichen Tags im Folgemonat.
7a.4 Mehr Sitze. Weitere Sitze können jederzeit bestellt werden. Für den Rest des laufenden Abrechnungsmonats wird der anteilige Preis berechnet; er wird vor der Bestellung angezeigt. Der zusätzliche Sitz wird nutzbar, sobald die Zahlung eingegangen ist. Ab dem folgenden Abrechnungsmonat gilt der neue Gesamtpreis.
7a.5 Weniger Sitze. Die Zahl der Sitze kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats verringert werden. Alle bezahlten Sitze bleiben bis zum Ende des Abrechnungsmonats nutzbar; für den laufenden Abrechnungsmonat wird nichts erstattet. Übersteigt die Zahl der verbundenen Kanäle die neue Sitzzahl, wählt der Kunde beim Verringern, welche Kanäle zum Ende des Abrechnungsmonats pausieren; die Auswahl lässt sich bis zum Ende des Abrechnungsmonats ändern. Ein pausierter Kanal belegt keinen Sitz; für ihn finden keine Uploads, keine geplanten Veröffentlichungen und kein laufender Abgleich mit YouTube statt. Die Verbindung zu YouTube bleibt bestehen, damit der Kunde den Kanal mit einem freien Sitz fortsetzen kann; seine Daten bleiben lesbar und exportierbar. Bleibt ein Kanal sechs Monate pausiert, trennt der Anbieter die Verbindung zu YouTube; die Daten bleiben erhalten, und der Kunde kann den Kanal später neu verbinden.
7a.6 Preisänderungen für Sitze. Der Anbieter kann die Sitzpreise ändern. Für ein bestehendes Konto gilt ein geänderter Preis nur, wenn der Kunde ihm zustimmt. Der Anbieter bietet die Änderung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden per E-Mail und in der Anwendung an. Stimmt der Kunde nicht zu, bleibt es beim bisherigen Preis; der Anbieter kann den Vertrag über die Sitze dann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Für neue Bestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.
7a.7 Aktionspreise. Ein bei der Bestellung als befristet gekennzeichneter Aktionspreis gilt für die dort genannte Dauer; danach gilt der bei der Bestellung genannte reguläre Preis, ohne dass es einer weiteren Zustimmung bedarf. Beides wird vor der Bestellung angezeigt.
7b. KI-Guthaben
7b.1 Zweck. Das Video-Studio und andere als kostenpflichtig gekennzeichnete KI-Funktionen werden aus einem Guthaben bezahlt, das der Kunde im Voraus auflädt (KI-Guthaben). Das Guthaben ist ein Nettowert in Euro. Es kann ausschließlich für Leistungen des Anbieters in Castfold verwendet werden, ist nicht auf andere Konten übertragbar, wird nicht verzinst und wird nicht in Geld ausgezahlt; davon ausgenommen ist die Erstattung nach 7b.8.
7b.2 Aufladung, Pakete, Preis. Aufgeladen wird in festen Paketen, derzeit 25 €, 50 €, 100 €, 250 € und 500 € Guthaben. Der Kaufpreis ist der Guthabenbetrag zuzüglich der für den Kunden geltenden Umsatzsteuer, für Kunden in Deutschland derzeit 19 Prozent (zum Beispiel 100 € Guthaben für 119,00 €). Der Gesamtpreis wird vor der Bestellung angezeigt. Für die erste Aufladung eines Kontos gilt eine Obergrenze von 50 € Guthaben. Das Guthaben steht zur Verfügung, sobald die Zahlung beim Anbieter eingegangen ist.
7b.3 Bonus als Mengenrabatt. Für Pakete ab 100 € gewährt der Anbieter einen Mengenrabatt in Form zusätzlichen Guthabens (Bonus), derzeit 5 Prozent beim Paket 100 €, 8 Prozent beim Paket 250 € und 12 Prozent beim Paket 500 €. Die erste Aufladung eines Kontos erhält keinen Bonus. Der Bonus gehört zu der Aufladung, für die er gewährt wurde. Er wird nicht bezahlt und ist kein Geld: Er wird nicht ausgezahlt und nicht erstattet. Nicht verbrauchter Bonus verfällt zwölf Monate nach der Aufladung; der Ablauf wird in der Anwendung angezeigt.
7b.4 Startguthaben. Jedes neue Konto erhält ein Startguthaben von 5 €; ein über eine Empfehlungsadresse registriertes Konto erhält zusätzlich 5 €. Startguthaben ist Bonus im Sinne von 7b.3, verfällt 30 Tage nach der Gutschrift und kann nur für Läufe in Standardqualität mit einer Länge von höchstens 60 Sekunden verwendet werden. Es wird je Person nur einmal gewährt; bei Missbrauch (etwa Mehrfachkonten) kann der Anbieter es streichen.
7b.5 Reihenfolge des Verbrauchs. Verbraucht wird zuerst bezahltes Guthaben in der Reihenfolge der Aufladungen (älteste zuerst) und erst danach Bonus, ebenfalls älteste Gutschrift zuerst. Bezahltes Guthaben und Bonus werden getrennt ausgewiesen; jeder Verbrauch erscheint im Guthabenverlauf mit Zeitpunkt, Lauf und Betrag.
7b.6 Preis eines KI-Laufs. Der Preis eines Laufs ergibt sich aus der in der Anwendung einsehbaren Preisliste (je Clip-Sekunde nach Qualitätsstufe, Standbild, Sprecherminute, Musikstück, Vorschaubild, Skript). Der Anbieter zeigt den Preis in Euro vor jedem Lauf an; der Lauf startet erst, nachdem der Kunde ihn bestätigt hat. Der bestätigte Preis ist der Höchstpreis des Laufs; verbraucht der Lauf weniger (etwa bei Abbruch), wird nur der geringere Betrag abgebucht. Vorschläge, Konzepte, Beratung und Metadaten, die im Sitz enthalten sind, werden nicht aus dem Guthaben bezahlt.
7b.7 Grundlage der Preisliste, Kursklausel. Die Preisliste beruht auf den Nutzungspreisen der eingesetzten KI-Modelle, die deren Anbieter in US-Dollar festlegen, zuzüglich eines festen prozentualen Aufschlags des Anbieters, umgerechnet in Euro zum Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zuzüglich eines Kurspuffers von 2,5 Prozent, kaufmännisch gerundet auf ganze Cent. Der Anbieter passt die Euro-Preise höchstens einmal je Woche an den Kurs und bei einer Änderung der Modellpreise an, in beide Richtungen: Sinkt ein Modellpreis oder steigt der Euro, sinken die Euro-Preise entsprechend; der Aufschlag bleibt unverändert. Geänderte Preise gelten nur für Läufe, die nach der Änderung bestätigt werden; Datum und Stand der Preisliste sind in der Anwendung einsehbar. Aufgeladenes Guthaben behält seinen Euro-Wert. Wer die geänderten Preise nicht hinnehmen möchte, kann unverbrauchtes bezahltes Guthaben jederzeit nach 7b.8 erstatten lassen.
7b.8 Erstattung bezahlten Guthabens. Unverbrauchtes bezahltes Guthaben erstattet der Anbieter auf Verlangen des Kunden jederzeit, ohne Abzug und ohne Gebühr, auf das für die Aufladung verwendete Zahlungsmittel; bei Löschung des Kontos erstattet er es von sich aus. Die Erstattung wird je Aufladung abgerechnet. Mit der Erstattung einer Aufladung entfällt der zu ihr gehörende, unverbrauchte Bonus, weil der Mengenrabatt an das aufgeladene Paket gebunden ist; den entfallenden Bonus zeigt die Anwendung vor der Bestätigung an. Bezahltes Guthaben verfällt nicht.
7b.9 Negativer Saldo. Reicht das Guthaben für einen bestätigten Lauf nicht vollständig aus, kann der Saldo vorübergehend negativ werden, höchstens um den bestätigten Preis. Ein negativer Saldo wird mit der nächsten Aufladung verrechnet; weitere Läufe sind bis zur Verrechnung gesperrt.
7b.10 Belege. Über jede Aufladung stellt der Anbieter eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis aus. Über den Verbrauch stellt er einen Verbrauchsnachweis bereit, der keine Rechnung ist und keine Umsatzsteuer ausweist.
7c. Automatische Aufladung
7c.1 Der Kunde kann in der Anwendung eine automatische Aufladung einschalten. Sie ist nicht voreingestellt. Der Kunde wählt eine Schwelle zwischen 10 € und 250 € Guthaben und ein Paket von mindestens 50 €. Für jede automatische Aufladung gelten Preis, Umsatzsteuer und Bonus des gewählten Pakets nach Abschnitt 7b zum Zeitpunkt der Aufladung; sie wird wie eine Bestellung nach Abschnitt 7 behandelt.
7c.2 Die Aufladung wird ausgelöst, wenn das Guthaben unter die Schwelle fällt oder der bestätigte Preis eines Laufs das Guthaben übersteigt; im zweiten Fall vor dem Start des Laufs. Belastet wird ausschließlich die vom Kunden dafür hinterlegte Zahlungskarte. Der Kunde stimmt zu, dass die Karte zu diesem Zweck gespeichert und ohne sein erneutes Mitwirken belastet wird; verlangt die Bank eine Bestätigung, fordert der Anbieter sie per E-Mail an.
7c.3 Grenzen: In den ersten 30 Tagen nach der ersten Aufladung des Kontos höchstens 150 € Guthaben je Tag; danach höchstens drei automatische Aufladungen und höchstens 1.000 € Guthaben je Tag; zwischen zwei automatischen Aufladungen liegen mindestens zehn Minuten. Schlägt die Belastung zweimal in Folge fehl, schaltet der Anbieter die automatische Aufladung ab und informiert den Kunden per E-Mail.
7c.4 Jede automatische Aufladung wird dem Kunden per E-Mail mit Rechnung bestätigt. Der Kunde kann die automatische Aufladung jederzeit in der Anwendung ändern oder abschalten; das wirkt sofort. Erstattung (7b.8) und Widerrufsrecht (Abschnitt 12) gelten für jede automatische Aufladung gesondert.
7d. Zahlung, Rechnung, Zahlungsverzug, Rückbuchung
7d.1 Zahlungsdienstleister. Zahlungen wickelt Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland, ab. Der Anbieter erhält keine vollständigen Kartendaten. Rechnungen erstellt der Anbieter elektronisch und stellt sie per E-Mail und im Kundenportal bereit; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu.
7d.2 Fälligkeit. Der Preis für Sitze ist zu Beginn jedes Abrechnungsmonats fällig, der Preis für Guthaben mit der Bestellung. Für Verlängerungen des Sitz-Abos belastet der Anbieter die hinterlegte Zahlungsmethode; der Kunde stimmt dem zu.
7d.3 Ausbleibende Zahlung. Schlägt eine Verlängerungszahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden und wiederholt den Einzug. Bis zum Ausgleich kann der Anbieter Leistungen zurückhalten, für die die Gegenleistung fehlt: KI-Läufe, Aufladungen und weitere Sitze. Kanäle, Daten und Export bleiben zugänglich. Ist die Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, werden geplante Uploads angehalten; ist sie 30 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, kann der Anbieter den Vertrag über die Sitze außerordentlich kündigen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt; Verzugszinsen betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
7d.4 Rückbuchung. Bucht der Kunde eine Zahlung über seine Bank oder seinen Kartenanbieter zurück (Chargeback), entfällt die Gegenleistung für bereits gutgeschriebenes Guthaben oder freigeschaltete Sitze. Der Anbieter kann dann kostenpflichtige Funktionen des Kontos sperren, bis der Vorgang geklärt ist: laufende KI-Läufe werden angehalten, Aufladungen, neue Läufe und neue Sitze sind gesperrt; Kanäle, Daten und Export bleiben zugänglich. Ein durch die Rückbuchung entstandener negativer Guthabensaldo ist auszugleichen. War die Rückbuchung unberechtigt, schuldet der Kunde dem Anbieter die Gebühr, die der Zahlungsdienstleister dem Anbieter dafür berechnet (derzeit 20 €), als Schadensersatz; dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für einen Widerruf (Abschnitt 12) oder eine Erstattung (7b.8) ist keine Rückbuchung nötig; der Anbieter erstattet auf einfache Mitteilung.
7d.5 Betrugsverdacht. Meldet der Zahlungsdienstleister einen Betrugsverdacht zu einer Zahlung, kann der Anbieter unverbrauchtes bezahltes Guthaben aus dieser Zahlung von sich aus auf das Zahlungsmittel erstatten und die Aufladung rückabwickeln; der zugehörige Bonus entfällt.
8. Verfügbarkeit, Änderungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen, Störungen bei YouTube, Google oder anderen Vorleistern sowie technische Grenzen der YouTube-Schnittstelle können die Nutzung einschränken. Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, wenn der Vertragszweck gewahrt bleibt; wesentliche Einschränkungen werden angekündigt.
9. Pflichten des Kunden, Missbrauch
Untersagt sind insbesondere: Umgehung technischer Grenzen der YouTube-Schnittstelle, automatisierte Massenregistrierung, Nutzung für rechtswidrige oder gegen YouTube-Richtlinien verstoßende Inhalte, Eingabe personenbezogener Daten Dritter in KI-Funktionen ohne Rechtsgrundlage, Reverse Engineering. Bei Verstößen kann der Anbieter Konten sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von Statistiken, Prognosen oder KI-Empfehlungen trifft, sowie für Reichweite, Monetarisierung oder Einnahmen auf YouTube übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit der Verlust bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre.
11. Laufzeit, Kündigung, Löschung
11.1 Konto. Der Nutzungsvertrag über das Konto läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem er das Konto in der Anwendung löscht. Mit der Bestätigung der Löschung endet die Nutzung sofort: Kanäle, Inhalte und Mitgliedschaften werden gelöscht, Verbindungen zu YouTube werden getrennt. Ein laufender Vertrag über Sitze wird dadurch zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt; für den laufenden Abrechnungsmonat wird nichts erstattet (7a.5). Wer die bezahlten Sitze noch nutzen möchte, kündigt zuerst und löscht das Konto nach dem Ende des Abrechnungsmonats; die Anwendung weist vor der Löschung darauf hin. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern nach Abschnitt 12 bleibt von der Löschung unberührt. Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, bei einem Konto ohne Sitze und ohne bezahltes Guthaben auch nach zwölf Monaten ohne Anmeldung mit vorheriger Ankündigung per E-Mail.
11.2 Sitze. Der Vertrag über Sitze läuft jeweils für einen Abrechnungsmonat und verlängert sich um einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn er nicht gekündigt wird. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Der Kunde kündigt in der Anwendung unter Abrechnung, im Kundenportal oder per E-Mail an mail@castfold.com; der Anbieter bestätigt jede Kündigung sofort per E-Mail mit Datum, Uhrzeit und Wirkungszeitpunkt. Bis zum Ende des Abrechnungsmonats bleiben alle Sitze und das Guthaben nutzbar. Danach pausieren alle verbundenen Kanäle nach 7a.5: keine Uploads, keine geplanten Veröffentlichungen, kein laufender Abgleich; die Verbindung bleibt bis zu sechs Monate bestehen, Kanaldaten bleiben lesbar und exportierbar, bis der Kunde sie oder das Konto löscht.
11.3 Guthaben bei Vertragsende. Endet der Vertrag über Sitze, bleibt bezahltes Guthaben bestehen und kann jederzeit nach 7b.8 erstattet oder mit einem neuen Sitz weiter genutzt werden. Wird das Konto gelöscht, erstattet der Anbieter unverbrauchtes bezahltes Guthaben je Aufladung von sich aus auf das verwendete Zahlungsmittel. Bonus und Startguthaben sind ein Mengenrabatt auf die jeweilige Aufladung beziehungsweise eine Zuwendung an das Konto (7b.3, 7b.4); mit der Erstattung der Aufladung und dem Ende des Kontos gibt es sie nicht mehr.
11.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Verstößen nach Abschnitt 9 und bei Zahlungsrückstand nach 7d.3.
11.5 Löschung, Aufbewahrung, Videodateien. Vor der Löschung kann der Kunde seine Daten in der Anwendung als Datei exportieren. Nach der Löschung entfernt der Anbieter Konto und Inhalte unverzüglich; eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Rechnungen, Guthabenbuchungen, Bestellbestätigungen, Zustimmungen und den Nachweis der Löschung bewahrt der Anbieter für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf (Rechnungen acht Jahre, Buchungen zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre); Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Selbst hochgeladene Videodateien, die nicht zur Veröffentlichung geplant sind, löscht der Anbieter 30 Tage nach dem Hochladen oder nach dem Aufheben einer Planung; er erinnert sieben Tage vorher per E-Mail. Titel, Beschreibung, Vorschaubild und die übrigen Angaben zum Video bleiben erhalten; die Datei kann jederzeit erneut hochgeladen werden. Für solche Videodateien gilt je Konto eine Obergrenze von derzeit 50 GB. Videodateien geplanter oder veröffentlichter Videos löscht der Anbieter, sobald YouTube sie verarbeitet hat, spätestens 48 Stunden nach der Übertragung zu YouTube. Der Kunde sichert seine Videodateien selbst.
12. Verbraucher: Widerrufsrecht
12.1 Verbraucher können jeden kostenpflichtigen Vertrag (Sitze, jede Aufladung einschließlich automatischer Aufladungen, jede spätere Erhöhung der Sitzzahl) binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Einzelheiten, das Muster-Widerrufsformular und die Folgen stehen in der Widerrufsbelehrung; sie wird vor jeder Bestellung angezeigt und mit der Bestätigungs-E-Mail übersandt.
12.2 Sofortiger Beginn. Sitze und Guthaben sollen sofort nutzbar sein. Deshalb bittet der Anbieter im Kaufweg um das ausdrückliche Verlangen, mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Widerruft der Verbraucher danach, zahlt er den Anteil des Preises, der auf die bis zum Widerruf erbrachte Leistung entfällt: bei Sitzen den Anteil der verstrichenen Tage des Abrechnungsmonats, bei Guthaben den Wert des bis zum Widerruf verbrauchten Guthabens zu den bestätigten Preisen. Das Widerrufsrecht für eine Aufladung erlischt, wenn ihr Guthaben vollständig verbraucht ist und der Verbraucher dem sofortigen Beginn zugestimmt und die Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Wer den sofortigen Beginn nicht verlangt, kann Sitze und Guthaben erst nach Ablauf der Widerrufsfrist nutzen.
12.3 Folgen. Der Anbieter erstattet die Zahlung abzüglich des Anteils nach 12.2 unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Zugang des Widerrufs, auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel und ohne Entgelt. Weil der Bonus ein Mengenrabatt auf die jeweilige Aufladung ist (7b.3), gibt es ihn nach dem Widerruf dieser Aufladung nicht mehr; da bezahltes Guthaben stets vor Bonus verbraucht wird (7b.5), ist bei einem Widerruf in der Regel kein Bonus verbraucht.
12.4 Das kostenlose Konto (Abschnitt 7.1) kann der Verbraucher ebenfalls widerrufen oder einfach löschen. Die Löschung des Kontos ersetzt nicht den Widerruf eines kostenpflichtigen Vertrags: Wer Sitze oder eine Aufladung widerrufen möchte, erklärt den Widerruf nach 12.1; das geht auch nach der Löschung des Kontos per E-Mail.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Anhang: Bedingungen für Empfehlungsprogramm und Integrationspartner
- Teilnahme. Am Empfehlungsprogramm nimmt jeder Kunde teil, indem er es in seinem Konto selbst freischaltet und ein eindeutiges Kürzel wählt; eine Bewerbung ist dafür nicht erforderlich. Integrationspartner werden nach Bewerbung und Freigabe durch den Anbieter aufgenommen, weil sie einen Zugriffsschlüssel (API-Key) mit Partner-Rechten erhalten; auf die Aufnahme als Integrationspartner besteht kein Anspruch.
- Provision. Im Empfehlungsprogramm erhält der Teilnehmer 20 Prozent der vom geworbenen Konto tatsächlich bezahlten Netto-Kanalgebühren (Sitze, ohne Umsatzsteuer) für zwölf Monate ab Registrierung des geworbenen Kontos. Guthabenaufladungen und die Nutzung des Video-Studios sind von der Provision ausgenommen. Für Integrationspartner können abweichende Sätze und Laufzeiten gelten; maßgeblich ist die individuelle Partnervereinbarung.
- Zuordnung. Ein Konto gilt als geworben, wenn die Registrierung innerhalb von 90 Tagen nach dem Klick auf die Empfehlungsadresse erfolgt (Empfehlungsprogramm) oder wenn es sich erstmals über einen Zugriffsschlüssel (API-Key) des Partners anbindet (Integrationspartner). Es zählt die erste Zuordnung.
- Entstehung, Rückforderung und Auszahlung. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn die zugrunde liegende Kundenzahlung dreißig Tage nach ihrem Eingang weder erstattet noch zurückgebucht ist. Er entfällt rückwirkend, wenn die Zahlung innerhalb von 180 Tagen nach Eingang ganz oder teilweise erstattet oder zurückgebucht wird (Rückforderung); bereits ausgezahlte Provision wird mit künftiger Provision verrechnet, ersatzweise zahlt der Partner sie binnen 30 Tagen nach Aufforderung zurück. Maßgeblich sind die vom geworbenen Konto tatsächlich bezahlten Netto-Kanalgebühren nach Rabatten, Staffel und Aktionspreisen. Die Auszahlung erfolgt monatlich für den Vormonat über Stripe Connect, sobald mindestens 50 € entstandene Provision aufgelaufen sind; Voraussetzung sind ein Auszahlungskonto bei Stripe (Identitäts- und Kontoprüfung durch Stripe) und die vollständigen Angaben nach Nr. 8. Beträge unter 50 € bleiben stehen und verfallen nicht; bei Beendigung der Teilnahme wird der Restbetrag mit der nächsten Monatsauszahlung ausgezahlt. Das gilt auch, wenn der Partner sein Konto löscht: Die Teilnahme endet mit der Löschung; Provision aus Zahlungen, die bis zur Löschung eingegangen sind, wird nach Ablauf der dreißig Tage mit dem nächsten Monatslauf ohne Mindestbetrag ausgezahlt, sofern Auszahlungskonto und die Angaben nach Nr. 8 vorliegen; andernfalls zahlt der Anbieter auf Aufforderung per E-Mail an mail@castfold.com aus. Zahlungen geworbener Konten, die nach dem Ende der Teilnahme eingehen, lösen keine Provision mehr aus. Eine Auszahlung als Guthaben findet nicht statt. Provision auf Zahlungen von Konten, die dem Partner selbst oder seinem Unternehmen zuzurechnen sind, entsteht nicht.
- Verbote. Selbstreferral, Anzeigen auf den Markennamen „Castfold“ oder Tippfehlervarianten, Spam, gekaufter Traffic, Coupon-Seiten ohne eigenen Inhalt, irreführende Aussagen über Wachstum oder Einnahmen. Verstöße führen zum Verfall der Provision aus den betroffenen Konten und berechtigen zur fristlosen Kündigung.
- Marke. Der Partner darf Name und Logo von Castfold nur in der vom Anbieter bereitgestellten Form nutzen und tritt nicht als Anbieter auf.
- Laufzeit. Die Partnervereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden; sie endet außerdem mit der Löschung des Kontos des Partners. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden nach Nr. 4 ausgezahlt.
- Abrechnung im Gutschriftverfahren. Die Parteien vereinbaren, dass über Provisionen ausschließlich der Anbieter abrechnet, durch Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG, die die Angabe „Gutschrift“ trägt und elektronisch übermittelt wird; der Partner stimmt beidem zu und stellt keine eigenen Rechnungen. Vor der ersten Auszahlung erklärt der Partner seinen Steuerstatus und hält ihn aktuell: (a) Unternehmer mit Regelbesteuerung – die Gutschrift weist deutsche Umsatzsteuer aus; (b) Kleinunternehmer nach § 19 UStG – die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer; (c) keine unternehmerische Tätigkeit – die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und ist eine Provisionsabrechnung; (d) Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands – die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ mit beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, soweit vorhanden. Erforderlich sind Name, Anschrift, Steuerstatus sowie Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; ohne diese Angaben bleibt die Auszahlung zurück. Widerspricht der Partner einer Gutschrift nicht binnen 14 Tagen nach Zugang, gilt sie als anerkannt. Beruht ein unrichtiger Steuerausweis auf einer falschen oder veralteten Statusangabe des Partners, trägt der Partner den daraus entstehenden Steuernachteil.
- Steuern. Der Partner versteuert seine Provisionen selbst.
- Stellung. Der Partner ist nicht verpflichtet, tätig zu werden, vertritt den Anbieter nicht und ist kein Handelsvertreter.
- Auszahlungskonto, Daten. Für die Auszahlung richtet Stripe ein Auszahlungskonto (Stripe Connect) ein und prüft dafür Identität und Bankverbindung des Partners in eigener Verantwortung; es gelten die Stripe Connected Account Bedingungen. Der Anbieter übermittelt an Stripe Name bzw. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Land, Sprache, gegebenenfalls die vom Partner angegebene Website und die Auszahlungsbeträge. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, seine Provisionen zu versteuern.